Kodierrichtlinie

 

Allenthalben hört man Tartarenmeldungen über die neue Kodierrichtlinie, die ab Januar umgesetzt werden muss. Da tut es gut, sich einmal etwas zu orientieren.

 

Warum?

Die Vergütung im ambulanten Bereich ist nicht mehr an die Grundlohnsummenentwicklung gebunden, sondern soll nach der Anzahl und Morbidität der Versicherten bemessen werden. Dafür muss die Morbidität über die abgerechneten Diagnosen ermittelt werden. Dies erfordert, dass die Diagnosen angegeben werden. Da derzeit sehr viele Diagnosen mit kodiert werden, die gar keinen Behandlungsaufwand auslösen, ist es erforderlich, die Kodierung genauer anzugeben. Dazu benötigen wir eine Kodierrichtlinie, die eigentlich schon Mitte 2009 erlassen werden sollte. Mit deren Verspätung begründet der Gesetzgeber jetzt die Begrenzung des Honorarzuwachses für 2011.

Das können wir nicht auf uns sitzen lassen.

 

Was bleibt gleich?

Weiterhin kodieren wir nach ICD 10 GV. Die Kodes selber haben sich nicht geändert.

Weiter gibt es die 4 Kennzeichen zur Diagnosesicherheit (G,V,A,Z).

Weiter können wir eine Seitenlokalisation angeben (R,L,B).

Weiterhin können (und müssen) alle Diagnosen angegeben werden, die eine Behandlung ausgelöst haben. 

 

Was ändert sich?

Diagnosen, die keine Behandlung ausgelöst haben, die also als reiner Merkposten mitgeschleppt werden, dürfen nicht mehr angegeben werden.

Diagnosen, die auf eine andere Erkrankung verweisen (im ICD 10 durch einen Stern gekennzeichnet), müssen einschließlich dieser Grundkrankheit (mit Kreuz gekennzeichnet) kodiert werden. Die diabetische Retinopathie wird somit zB mit H36.0 GB, E10.30 G kodiert. Bei sekundärer Katarakt oder einem Sekundärglaukom müssen die auslösenden Diagnosen (z.B. Uveitis) angegeben werden.

 

Und, ist das so schlimm?

 

 

Weitere Informationen:

 

Folien meines Vortrages mit den Kernpunkten

 

Spezielle Kodierrichtlinie soweit sie die Augen betrifft und soweit sie die Gynäkologie betrifft

 

Allgemeine Kodierrichtlinie

 

Die komplette Kodierrichtlinie – falls es jemand aufwendig mag

 

Seite der KBV mit vielen Informationen